Entsorgungshinweise gemäß BattDG & ElektroG
Hinweis zur Entsorgung von Altbatterien
Der nachfolgende Hinweis richtet sich an diejenigen, die Batterien oder Produkte mit eingebauten Batterien nutzen und in der an sie gelieferten Form nicht mehr weiterveräußern (Endnutzer):
1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien
Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Altbatterien einer getrennten Sammlung zuzuführen, um eine umweltgerechte Entsorgung zu ermöglichen.
Sie können Altbatterien kostenlos bei den kommunalen Sammelstellen oder im Handel vor Ort abgeben.
Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet – beschränkt auf Batterietypen, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben.
Altbatterien können Sie ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder direkt an unserem Versandlager (Adresse laut Impressum) unentgeltlich abgeben.
2. Bedeutung der Batteriesymbole
Batterien sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gehören.
Bei Batterien, die bestimmte Schadstoffe enthalten, finden Sie zusätzlich die chemische Kennzeichnung:
- „Cd“ = Cadmium
- „Pb“ = Blei
- „Hg“ = Quecksilber

3. Sicherheitshinweise für Lithium-Batterien
Lithium-Batterien dürfen nur in entladenem Zustand und mit isolierten Polen entsorgt werden, da bei unsachgemäßer Handhabung Brand- oder Explosionsgefahr besteht.
4. Ressourcenschonung und Abfallvermeidung
Bitte tragen Sie durch eine lange Nutzung, Wiederverwendung und sachgerechte Entsorgung dazu bei, wertvolle Ressourcen zu schonen. Wo möglich, nutzen Sie wiederaufladbare Akkus und geben Sie Altbatterien sortenrein ab.
5. Kostenhinweis gemäß § 24 BattDG
Bei Produkten mit integrierten Batterien (z. B. LED-Ballfinder, Leuchtgolfbälle) ist im Verkaufspreis der gesetzlich vorgeschriebene Kostenanteil für Sammlung und Recycling von Altbatterien enthalten.
Hinweis zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Elektrogeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Altgeräte getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen.
2. Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte
Altgeräte können über die Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder über zugelassene Rücknahmestellen abgegeben werden.
Ein Verzeichnis der Sammelstellen finden Sie unter: https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.
3. Datenschutz
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.
4. WEEE-Registrierungsnummer
Unter der Registrierungsnummer DE66812601 sind wir bei der stiftung elektro-altgeräte register, Nordostpark 72, 90411 Nürnberg, als Hersteller von Elektro- und/ oder Elektronikgeräten registriert.









